25-Jähriger wegen illegaler Einfuhr von Drogen zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat in einem Revisionsverfahren einen 25-jährigen Angeklagten wegen der bewaffneten Einfuhr von Drogen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das teilte das Gericht mit. Ihm wurde vorgeworfen, am 16. November 2023 aus den Niederlanden kommend bei Bad Bentheim mit einem Auto eingereist zu sein und dabei circa 8.000 g Marihuana sowie circa 76 g Kokain mitgeführt zu haben. Zudem soll ein Teleskopschlagstock bei ihm gefunden worden sein. Der Angeklagte soll als Kurierfahrer für einen bislang ungekannten Auftraggeber tätig geworden sein. Die Drogen seien zum Weiterverkauf in Polen bestimmt gewesen. Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten am 15. April 2024 unter anderem wegen bewaffneter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Angeklagte legte darauf Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts vom 15. April 2024 mit Beschluss vom 7. Januar 2025 auf. Darin wurde aufgeführt, dass die Kammer bei der Strafzumessung nicht bedacht habe, dass die Drogen sichergestellt worden waren. Daher habe für die Allgemeinheit keine Gefahr bestanden.

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