Die Stadt Nordhorn hat ihren Mietspiegel aktualisiert. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, gibt dieser die ortsüblichen Vergleichsmieten zum Stichtag 1. Mai 2025 wieder. Dabei werden die Wohnungsgröße, die Ausstattung, die Bauart, die Beschaffenheit und die Lage berücksichtigt. Der qualifizierte Mietspiegel helfe allen, die Mieten in Nordhorn nachvollziehbar und fair zu gestalten, und biete Orientierung für Mietende wie Vermietende gleichermaßen, erklärt Bürgermeister Thomas Berling. Grundlage für die Fortschreibung des Mietspiegels war eine Stichprobenbefragung von Vermieterinnen und Vermietern im Sommer 2025. Dabei wurden zufällig ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen in Nordhorn angeschrieben und gebeten, Angaben zu ihren vermieteten Objekten zu machen. Die Fortschreibung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten. Sie ist für zwei Jahre gültig. Der Mietspiegel kann auf der Homepage der Stadt Nordhorn abgerufen werden.