Die Hundesteuer für das Jahr 2021 ist zum 1. Juli fällig. Darauf weist der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg in einer Pressemitteilung hin. Steuerpflichtige Hundehalter werden gebeten, die Steuer unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt Papenburg einzuzahlen. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, so wird die Steuer zum Fälligkeitstermin abgebucht. Die jährliche Abgabe für einen Hund beträgt 60 Euro und für den zweiten Hund werden 84 Euro erhoben. Für den dritten und jeden weiteren Hund lautet der Betrag jeweils 108 Euro. Für gefährliche Hunde wird eine Jahressteuer veranlagt. Diese beträgt 700 Euro. Eine Hundesteuerpflicht besteht für alle über drei Monate alten Hunde, die auf dem Gebiet der Stadt Papenburg gehalten werden.