Stadt Papenburg weist auf fällige Hundesteuer hin

Die Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Hundesteuer zum 01. Juli fällig wird. Steuerpflichtige Hundehalter werden daher gebeten, das Geld unter Angabe ihres Kassenzeichens auf ein Konto der Stadt einzuzahlen. Besteht eine Einzugsermächtigung, wird die Steuer am 01. Juli vom Konto abgebucht. Die Hundesteuer liegt aktuell bei jährlich 60 Euro, 84 Euro für einen zweiten und für jeden weiteren Hund jeweils 108 Euro. Für gefährliche Hunde liegt der Wert bei 700 Euro. Die Hundesteuerpflicht gilt für alle über drei Monate alten Hunde. Die Bescheide sind mit einer Dauerwirkung ausgestattet. Der Bescheid bleibt also so lange gültig, bis dieser seitens der Stadt aufgehoben oder geändert wird.

Für Fragen steht der Fachbereich Steuern/Abgaben zur Verfügung

Wiederholt Steine auf Gleise gelegt – Bundespolizei warnt: Bahnanlagen sind keine Spielplätze

In Papenburg haben Unbekannte am Freitagnachmittag wiederholt Steine auf die Gleise der Bahnstrecke Rheine – Emden gelegt. Gegen 16:20 Uhr bemerkte ein Mitarbeiter der WestfalenBahn die Steine und entfernte sie. Anschließend informierte er die Bundespolizei. Der Vorfall ereignete sich in Papenburg in der Nähe der Straße „Falkenstiege“. Dort stellte eine Streife vor Ort Mahlspuren offenbar bereits überfahrener Steine fest. Kurz nachdem sich die Polizisten von dem Ort entfernten, meldete ein anderer Mitarbeiter der WestfalenBahn weitere Steine auf den Gleisen. In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei davor, Bahnanlagen zu betreten. Der Aufenthalt im Gleisbereich sei lebensgefährlich. Die Polizei bittet insbesondere Eltern, ihre Kinder über die Gefahren im Gleisbereich aufzuklären und darauf zu achten, wo sie ihre Freizeit verbringen. (Symbolbild)

Geänderte Sportförderrichtlinien in Lingen ermöglichen Vereinen höhere Zuschüsse

Lingener Vereine, die Mitglied im Kreissportbund sind, können rückwirkend zum 1. Januar Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen beantragen. Das schreibt die Neue Osnabrücker Zeitung. Gewährt werden können demnach Zuschüsse für Neu-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen und für die Anschaffung von Sportgeräten ab einem Wert von 400 Euro. Möglich geworden sei das durch eine Änderung der Sportförderrichtlinien durch den Lingener Stadtrat. Neu sei auch die Möglichkeit, die Hälfte der Materialkosten gefördert zu bekommen, wenn eine Maßnahme nahezu vollständig oder ganz in Eigenleistung des Vereins durchgeführt werde. Weil der Landkreis Emsland diese Materialkosten ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusse, könnten Vereine Maßnahmen ohne Eigenmittel durchführen, heißt es in dem Bericht weiter.

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